# DMA - Digital Markets Act (29.08.2024) Der *Digital Markets Act* (Gesetz über digitale Märkte) ist ein Gesetz, welches klare objektive Kriterien definiert, um sogenannte *"gatekeepers"* (In der deutschen Verfassung *Torwächter*) zu identifizieren. *Gatekeepers* sind grosse digitale Plattformen, welche grundlegende Dienste zur Verfügung stellen (z.B. Suchmaschinen und *App Stores*). Das *DMA* bestimmt ausserdem *Do's* und *Don'ts*, an welche sich diese *Gatekeepers* halten *müssen*. Das Ziel dieses europäischen Gesetzes ist ein fairer digitaler Markt mit erhöhtem Schutz der Endnutzer.[^1] In diesem Blog werden wir genauer auf einige Gesetzlichkeiten des *DMA* eingehen und auch die Umsetzung der Firma *Apple* analysieren. ## Was bedeutet der *DMA* für *Gatekeepers*? Für die *Gatekeepers* wurden klare Verhalten festgesetzt, an welche sie sich in ihren täglichen Beschäftigungen zu halten haben. So darf ein Torwächter keine "personenbezogene Daten von Endnutzern, die Dienste Dritter nutzen \[...] zum Zweck des Betriebs von Online-Werbediensten verarbeiten" (Artikel 5(2a)[^4]). Auch dürfen sie keine "personenbezogene Daten \[...] mit personenbezogenen Daten aus weiteren \[...] vom Torwächter bereitgestellten Diensten oder mit personenbezogenen Daten aus Diensten Dritter zusammenführen (Artikel 5(2b)[^4])". Für Unternehmen, welche auf den Plattformen der *Gatekeeper* ihren Dienst anbieten wollen, gibt es klare Punkte. Will ein Unternehmen sein Dienst bei einem *Gatekeeper* anbieten, so darf dieser das Unternehmen "nicht daran hindern \[...] dieselben Produkte oder Dienstleistungen über Online-Vermittlungsdienste Dritter oder über ihre eigenen direkten Online-Vertriebskanäle zu anderen Preisen oder Bedingungen anzubieten als über die \[...] des Torwächters." (Artikel 5(3)[^4]). Der *Gatekeeper* darf ausserdem von Nutzern "nicht verlangen, dass sie einen Identifizierungsdienst, eine Webbrowser-Engine oder einen Zahlungsdienst \[...] des Torwächters \[...] nutzen \[...], anbieten oder mit ihnen interoperieren" (Artikel 5(7)[^4]). Auch muss der *Gatekeeper* gestatten sowie technisch ermöglichen, "Software-Anwendungen Dritter \[...] die sein Betriebssystem nutzen \[...] zu installieren und effektiv zu nutzen". Ausserdem sollte der Nutzer auf die Anwendung "auf anderem Wege als über die betreffenden zentralen Plattformdienste des Torwächters" zugreifen können (Artikel 6(4)[^4]). Wie den meisten mit höchster Wahrscheinlichkeit bereits aufgefallen ist, gefährden diese Gesetze die Geschäftsmodelle vieler grosser IT-Unternehmen. Eines der bekanntesten Beispiele ist *Apple*. ## *Apple's DMA* Am 25. Januar 2024 veröffentlicht *Apple* ihre neuen Richtlinien, welche ab März 2024 in Kraft getreten sind, um dem *Digital Markets Act* zu entsprechen.[^6] Als erstes wollen wir die bisherigen Richtlinien des *App Stores* durchgehen, welche gemäss dem *DMA* nicht mehr zulässig sind: - Entwickler müssen 30% für einen Erstkauf und 15% für eine Erneuerung eines Abonnements an *Apple* zahlen - Alternative Zahlungsmethoden sind nicht erlaubt - Das Informieren der Nutzer über alternative Zahlungsmethoden ist nicht erlaubt - Das Informieren der Nutzer über eine günstigere Alternative ist nicht erlaubt - *Apps* können nur über den *App Store* installiert werden Diese Praktiken waren bereits zuvor stark verpönt, jetzt dazu auch noch gesetzwidrig. Durch das *DMA* wahren sie also gezwungen, neue Richtlinien festzulegen. Diese stellten sich leider als ein Textbuch Beispiel von *Malicious Compliance* (Böswillige Einhaltung der Vorschriften - tatsächlich aufgezählt als Beispiel in der Wikipedia Definition[^5]) heraus. Die neuen Richtlinien lauten folgendermassen: - Die Gebühren für Erstzahlungen sinken von 30% auf 17%, wobei eine weitere 3% Gebühr für die Zahlungsabwicklung abgerechnet wird (also eigentlich 20%). Die Erneuerungen sind neu bei 10%. Da der Grossteil der Käufe jedoch Erneuerungen sind, haben sie die Gebühren effektiv nur um 2% gesenkt (15% -> 10% + 3% ) - Entwickler müssen jetzt neu ab 1. Million Installationen auch eine 0.50 € *"Core Technology Fee"* pro Installation zahlen. Grosse Unternehmen die ihre Applikation kostenfrei anbieten, wären finanziell wahrscheinlich nicht mehr bereit, Unterstützung für iOS anzubieten. - Will eine Applikation alternative Zahlungsmöglichkeiten verwenden, sind sie dazu verpflichtet, dem Benutzer einen warnenden *Scare Screen* anzuzeigen. - Entschliesst man sich trotzdem, einen alternativen Zahlungsanbieter zu verwenden, ist es einem nicht mehr möglich, das *App Store In-App Purchase* System zu verwenden.[^7] - Drittanbieter *App*-Marktplätze sind jetzt zwar erlaubt, für den Nutzer jedoch hinter unglaublich vielen Hürden versteckt. Um einen solchen Marktplatz zu führen muss ausserdem ein Kreditbrief von mindestens 1'000'000 Euro vorgewiesen werden.[^8] - Falls sich ein Entwickler für die neuen Richtlinien entscheidet und eine der neuen Features nutzt, ist es ihm nicht möglich, wieder auf die alten Richtlinien zu wechseln. (*Section 5.6(B)*[^9]) ## Fazit Während die Idee hinter dem *DMA* sehr wichtig und langersehnt ist, überzeugt die Europäische Kommission mit der Durchsetzung bisher nicht. Bei Apple haben wir gesehen, wie die neuen Richtlinien schlicht so unattraktiv gestaltet wurden, dass ein Grossteil der Entwickler dazu gezwungen sein wird, weiterhin die alten zu verwenden. Jetzt liegt es an der Europäischen Kommission, ein solches Verhalten nicht zu dulden. [^1]: vgl. About the Digital Markets Act, in: European Commission, 29.08.2024, https://digital-markets-act.ec.europa.eu/about-dma_en [^2]: vgl. Google’s DMA compliance plan is a sham, in: Proton Blog, 29.08.2024, https://proton.me/blog/google-bundling-ignores-dma [^3]: vgl. Apple’s DMA compliance plan is a trap and a slap in the face for the European Commission, in: Proton Blog, 29.08.2024, https://proton.me/blog/apple-dma-compliance-plan-trap [^4]: vgl. Digital Markets Act (DMA) Legislation, in: European Commission, 29.08.2024, https://digital-markets-act.ec.europa.eu/legislation_en [^5]: vgl. Malicious Compliance, in: Wikipedia, 29.08.2024, https://en.wikipedia.org/wiki/Malicious_compliance [^6]: vgl. Apple announces changes to iOS, Safari, and the App Store in the European Union, in: Apple Newsroom, 29.08.2024, https://www.apple.com/newsroom/2024/01/apple-announces-changes-to-ios-safari-and-the-app-store-in-the-european-union/ [^7]: vgl. Using alternative payment options on the App Store in the European Union, in: Apple Developer Support, 29.08.2024, https://developer.apple.com/support/apps-using-alternative-payment-providers-in-the-eu/ [^8]: vgl. Getting started as an alternative app marketplace in the European Union, in: Apple Developer Support, 29.08.2024, https://developer.apple.com/support/alternative-app-marketplace-in-the-eu/ [^9]: vgl. Alternative Terms Addendum for Apps in the EU, in: Apple Developer Support, 29.08.2024, https://developer.apple.com/contact/request/download/alternate_eu_terms_addendum.pdf